Karl für Arbeitserlaubnis nach Uni-Abschluss

Karl für Arbeitserlaubnis nach Uni-Abschluss Wissenschaftsministerin Karl fordert, dass Drittstaatsangehörige, die an einer Hochschule in Österreich einen Abschluss machen, hier künftig auch arbeiten können.


Wien (APA) - Derzeit geht das nur, wenn diese unter dem Titel "Schlüsselkraft" eine Niederlassungsbewilligung bekommen. Das Problem dabei: das dafür nötige Mindestgehalt. Für ein Punktesystem bei der Zuwanderung sprechen sich die Grünen aus.

Derzeit liegt das Mindestgehalt bei 2.460 Euro brutto pro Monat und ist damit "de facto eine unüberwindbare Hürde" für Berufseinsteiger, so Karl. Sie fordert daher die Schaffung einer Kategorie "Einsteiger-Schlüsselkraft" mit niedrigerem Bruttolohn. Für Karl ist es "nicht nachvollziehbar", dass Österreich Studenten aus Drittstaaten deren Ausbildung finanziert, diese aber nach dem Studium keine Möglichkeit für einen Einstieg in den Arbeitsmarkt bekommen - "noch dazu, wo wir gut ausgebildete Fachkräfte am Arbeitsmarkt brauchen". L

Die Ministerin will bei der Ausarbeitung einer sogenannten Rot-Weiß-Rot Card für eine Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs dieser Gruppe eintreten. Alternativ zu einer neuen Kategorie "Einsteiger-Schlüsselkraft" kann Karl sich vorstellen, dass Drittstaatsangehörige mit österreichischem Hochschulabschluss mit Absolventen aus der EU gleichgestellt werden. Karl verweist darauf, dass die Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Studierende und Absolventen im Regierungsprogramm verankert ist, das selbe Ziel finde sich auch im nationalen Aktionsplan für Integration

Unterdessen fordern die Grünen ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild, bei dem etwa Kriterien wie Ausbildung oder Sprachfähigkeiten eines potenziellen Zuwanderers bewertet werden sollen, so der stellvertretende Klubobmann Kogler. Je nach Bedarfslage in Österreich sollen Kriterien wie Ausbildung, Alter, Berufserfahrung oder Sprache mit unterschiedlich vielen Punkten bewertet werden, erläuterte Migrationssprecherin Korun, wenn jemand die vorgegebene Punktezahl erreiche, dürfe er zu Arbeitszwecken zuwandern.

<< zurück zur Übersicht

Home | Impressum